Meine Rechte als Urheber

Meine Rechte als Urheber
349 Seiten.
Nr. 05801
Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die schöpferische Werke schaffen, darbieten, produzieren oder verwerten. In leicht verständlicher Form erfahren Sie u.a., was urheberrechtlich geschützt ist, was Geschmacksmusterschutz genießt, wo Wettbewerbsschutz in Betracht kommt, wie Rechte durchgesetzt werden können, wo die Rechte ihre Grenzen haben, worauf ein Werknutzer achten muss und was er ohne Zustimmung der Rechtsinhaber darf.
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen des Urhebervertragsrechts des Jahres 2002 und das Urheberrechtsänderungsgesetz vom 10.9.2003.-
Vorwort
Inhaltsübersicht
Abkürzungsverzeichnis
LiteraturhinweiseI. Was ist Urheberrecht?
1. Sacheigentum - geistiges Eigentum
2. Urheberrecht - gewerbliche Schutzrechte
3. Verwandte Schutzrechte des Urheberrechts
4. Vermögensrechte - Urheberpersönlichkeitsrechte
5. Urheberrecht - geistige Freiheit
6. VerlagsrechtII. Wie entstand das Urheberrecht?
1. Wie entstand das Urheberrecht in Deutschland?
2. Was gilt außerhalb Deutschlands?
3. Wie lassen sich Schutzlücken weltweit schließen?
4. Welchen Einfluss hat die EU?III. Welche wirtschaftliche Bedeutung und welche Funktion hat das Urheberrecht?
IV. Was ist urheberrechtlich geschützt?
1. Das geschützte Werk
a) Literatur, Wissenschaft und Kunst
b) Persönliche geistige Schöpfung
aa) Die schützbaren Gestaltungselemente eines Werkes
bb) Die im Urheberrecht erforderliche Individualität
c) Werkteile, Vorstufen des Werkes
d) Der Schutzumfang des Werkes
2. Die einzelnen Werkarten
a) Sprachwerke
aa) Literarische Werke
bb) Wissenschaftliche Werke
ce) Mitteilungen vorgegebener Tatsachen
dd) Werbetexte
ee) Werktitel
ff) Rechenprogramme
b) Werke der Musik
c) Pantomimische Werke
d) Werke der bildenden Künste
aa) Kunstwerke
bb) Werke der angewandten Kunst
cc) Werke der Baukunst
dd) Entwürfe
e) Lichtbildwerke, Lichtbilder
f) Filmwerke, Laufbilder
g) Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art
aa) Tabellen, Register, Verzeichnisse
bb) Stadtpläne, Karten
cc) Piktogramme
dd) Technische Zeichnungen
ee) Lehrmaterial
h) Weitere Werkarten, Multimediaprodukte
i) Bearbeitungen
j) Sammelwerke
k) Datenbanken
I) Amtliche WerkeV. Welche Formalien sind für den Urheberrechtsschutz zu beachten?
VI. Welche weiteren Schutzrechte und Schutzmaßnahmen kommen in Betracht?
1. Geschmacksmusterschutz
a) Gegenstand des Schutzes
b) Anmeldung und Hinterlegung
c) Rechtsinhaberschaft
d) Schutzdauer
e) Schutz alter Geschmacksmuster
f) Gemeinschaftsgeschmacksmuster
2. Schriftzeichenschutz
3 . Wettbewerbsschutz
a) Wettbewerbsverhältnis
b) Wettbewerbliche Eigenart
c) Besondere wettbewerbswidrige Umstände
d) Wechselwirkung
4. Markenschutz
5 . Vertraglicher Schutz
6. Technische Schutzmaßnahmen, DRM (Digital-Rights-Management)
a) Schutz gegen Umgehung technischer Maßnahmen
b) Grenzen des Schutzes gegen Umgehungen technischer Maßnahmen
c) Schutz gegen Entfernung oder Veränderung elektronischer Informationen
d) KennzeichnungspflichtVII. Wer ist Urheber?
1. Auftraggeber, Ideenanreger, Produzenten
2. Gehilfen
3. Miturheber
4. Werkverbindung
5 . Werkinterpreten
6. Vermutung der UrheberschaftVIII. Welche Rechte hat der Urheber?
1. Urheberpersönlichkeitsrechte
a) Veröffentlichungsrecht
aa) Veröffentlichungsreife - Art der Veröffentlichung
bb) Ausstellungsrecht
ce) Veröffentlichung - Erscheinen
b) Rückrufsrechte
aa) Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
bb) Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
c) Anerkennung der Urheberschaft, Urhebernennungsrecht
d) Das Recht auf Integrität des Werkes
aa) Änderungen
bb) Entstellung, Vernichtung
e) Zugangsrecht
f) Rechtsübertragung
2. Verwertungsrechte
a) Vervielfältigungsrecht
b ) Verbreitungsrecht
c ) Vermietrecht
d) Ausstellungsrecht
e) Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
f) Senderecht
g) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
h) Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
i) Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
j) Bearbeitungsrecht - freie Benutzung
k) Verbindung mit anderen Werken
3. Sonstige Rechte des Urhebers
a) Folgerecht
b) Vergütung für Vermietung und Verleihen
c) Vergütungsansprüche aus gesetzlichen LizenzenIX. Wie weit reichen die Urheberrechte - inhaltliche Schranken?
1. Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
2. Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
3. Behinderte Menschen
4. Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
5. Schulfunksendungen
6. Öffentliche Reden
7. Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
8. Berichterstattung über Tagesereignisse
9. Zitate
10. Öffentliche Wiedergabe
11. Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
12. Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
a) Privater Gebrauch
b) Sonstiger eigener Gebrauch
c) Schulgebrauch
d) Kopierverbot bei Noten und vollständigen Druckwerken
e) Kopierverbot bei elektronischen Datenbankwerken
f) Mitschnitt auf Bild- oder Tonträger, Nachbau
g) Nutzung der Vervielfältigungsstücke
h) Vergütungspflicht
13. Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
14. Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe durch Geschäftsbetriebe
15. Unwesentliches Beiwerk
16. Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen
17. Werke an öffentlichen Plätzen
18. Bildnisse
19. Ausnahmen bei Rechenprogrammen - Dekompilierung
20. Schranken bei Datenbanken
21. Wahrung gesetzlicher Schranken gegenüber technischen SchutzmaßnahmenX. Wie lange gilt der Urheberrechtsschutz - zeitliche Schranken?
1. Berechnung der Schutzdauer
2. Verlängerung der Schutzdauer bei nachgelassenen Werken
3. Anonyme und pseudonyme Werke
4. Lieferungswerke
5. Wiederaufleben eines bereits erloschenen SchutzesXI. Welche Rechte hat der Urheber zu beachten?
1. Schutzrechte an vorbestehenden Werken
2. Persönlichkeitsrechte
3. Recht am eigenen BildeXII. In welchem Umfang kann das Urheberrecht vererbt oder übertragen werden?
1. Rechtsnachfolge
2. Übertragung von Urheberpersönlichkeitsrechten
3. Einräumung von Nutzungsrechten, Urhebervertragsrecht
a) Abgrenzung zwischen Verwertungs recht und Nutzungsrecht
b) Primäres und sekundäres Urhebervertragsrecht
c) Konstitutive Rechtseinräumung
d) Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
e) Trennungsprinzip, Abstraktionsprinzip, Kausalitätsprinzip
t) Formvorschriften, Verträge über künftige Werke
g) Kein gutgläubiger Erwerb von Rechten
h) Einfaches Recht, ausschließliches Recht
i) Weiterwirkung einfacher Nutzungsrechte
j) Beschränkung und Aufspaltung der einzelnen Nutzungsrechte
k) Zweckübertragungslehre, Auslegungsregeln
l) Bei Vertragsschluss unbekannte Nutzungsarten
m) Im Zweifel für den Urheber
n) Anspruch auf angemessene Vergütung
o) Weitere Beteiligung des Urhebers, Bestsellerparagraf, Fairnessparagraf
p) Weiterübertragung und Weitereinräumung von Nutzungsrechten
q) Rückfall der Nutzungsrechte
r) Besonderheiten beim Film
s) Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
t) Urheber im Arbeits- oder Dienstverhältnis
4. Abtretung von Vergütungsansprüchen
5. WahrnehmungsverträgeXIII. Wie kann sich der Urheber absichern, bevor ein Nutzungsvertrag abgeschlossen ist?
XIV. Was ist in einem Nutzungsvertrag zu regeln?
1. Herstellung, Ablieferung und Rückgabe des Werkes
2. Umfang des Nutzungsrechts
3. Verschaffung und Garantie der Rechte
4. Auswertung der Rechte
5. Vergütung
6. Enthaltungspflicht, Wettbewerbsverbot
7. Treue- und Schutzpflichten
8. Beendigung des Vertrages
9. SchriftformXV. Was schützt den Urheber beim Abschluss von Nutzungsverträgen?
1. Unabdingbare Grundsätze des Urheberrechtsgesetzes
2. Allgemeines Vertragsrecht
3. Kollektive Zusammenschlüsse der Urheber
4. Tarifverträge, Musterverträge
5. Gemeinsame VergütungsregelnXVI. Was regelt das Verlagsgesetz?
1. Der Verlagsvertrag
a) Gegenstand des Vertrags
b) Pflichten des Verfassers
aa) Ablieferung des Werkes
bb) Korrekturpflicht
cc) Verschaffung des Verlagsrechts - Enthaltungspflicht des Verfassers
c) Pflichten des Verlegers
aa) Vervielfältigung des Werkes
bb) Rückgabe des Manuskripts
cc) Auflage
dd) Neuauflage
ee) Verbreitung des Werkes
ff) Ladenpreis, Verramschung, Makulierung
gg) Vergütungspflicht
hh) Überlassung von Frei- und Vorzugsexemplaren
d) Leistungsstörungen
e) Beendigung des Verlagsvertrags
2. Beiträge zu periodischen Sammelwerken
3. Bestellvertrag
4. KunstverlagXVII. Welche Besonderheiten gelten bei den einzelnen Nutzungsverträgen des Urheberrechts?
1. Bühnenaufführungsvertrag
2. VerfilmungsvertragXVIII. Welche Funktion haben die Verwertungsgesellschaften?
1. Die einzelnen Verwertungsgesellschaften
2. Aufgaben und Befugnisse der Verwertungsgesellschaften
a) Wahrnehmungszwang
b) Abschlusszwang, Tarife
c) Durchsetzung der Rechte
d) Verteilung der Einnahmen
e) Soziale Leistungen
3. Schiedsstelle
4. Aufsicht über die VerwertungsgesellschaftenXIX. Welche weiteren Leistungen schützt das Urheberrechtsgesetz?
1. Wissenschaftliche Ausgaben
2. Nachgelassene Werke
3. Ausübende Künstler
a) Gegenstand des Schutzes
b) Schutzumfang
aa) Persönlichkeitsrechte
bb) Verwertungsrechte, Vergütungsansprüche
cc) Schutzdauer
c) Übertragung, Rechtseinräumung
d) Wahrnehmung der Rechte
4. Veranstalter
5. Tonträgerhersteller
a) Gegenstand des Schutzes
b) Schutzumfang
6. Sendeunternehmen
.. a) Gegenstand des Schutzes
b) Schutzumfang
7. Filmhersteller
a) Gegenstand des Schutzes
b) Schutzumfang
c) Schutz des Herstellers von LaufbildernXX. Wie kann der Urheber gegen Verletzungen seiner Rechte vorgehen?
1. Zivilrechtliche Rechtsbehelfe
a) Anspruchsberechtigung (Aktivlegitimation)
b) Anspruchsgegner (Passivlegitimation)
c) Rechtsverletzung
aa) Schutzfähigkeit des Werkes
bb) Objektive Verletzungshandlung
cc) Subjektive Verletzungshandlung
dd) Rechtfertigungsgründe
d) Die einzelnen urheberrechtlichen Ansprüche
aa) Verwertungsverbot
bb) Unterlassungsanspruch
cc) Beseitigungsanspruch
dd) Schadensersatzanspruch
ee) Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung
ff) Anspruch auf Vernichtung und ähnliche Maßnahmen
gg) Bekanntmachung des Urteils
hh) Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
e) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
f) Verjährung und Verwirkung der Ansprüche
g) Durchsetzung der Ansprüche
aa) Abmahnung
bb) Unzulässige Schutzrechtsverwarnung
cc) Allgemeines zum gerichtlichen Verfahren
dd) Verfügungsverfahren
ee) Hauptsacheverfahren
2. Strafrechtliche RechtsbehelfeXXI. Wo und für wen ist das Urheberrechtsgesetz anwendbar?
1. Das anzuwendende Recht
2. Der geschützte Personenkreis
a) Deutsche Staatsangehörige
b) EU- und EWR-Angehörige
c) Ausländische Staatsangehörige
aa) Urheber von Werken
bb) Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben, Lichtbildner, Herausgeber nachgelassener Werke
cc) Ausübende Künstler
dd) Tonträgerhersteller
ee) Sendeunternehmen
ff) Filmhersteller
gg) Datenbankhersteller
hh) Schutz nach anderen Vorschriften
d) Schutz für Deutsche im Ausland
3. Besonderheiten durch den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik DeutschlandSachverzeichnis
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