Sind Hyperlinks rechtmäßig?
Sind Hyperlinks rechtmäßig?
232 Seiten.
Nr. 05612
Hyperlinks sind das Kernstück des Internets und machen es so benutzerfreundlich und interessant. Aber durch das Setzen von Hyperlinks kann man sich auch mit fremden Federn schmücken und sich (unzulässige) Vorteile gegenüber Konkurrenten verschaffen. Da das Internet trotz der Marktbereinigung in der New-Economy ein bedeutendes Potential hat, kommt es zunehmend zum (auch illegalen) Wettbewerb der Anbieter. Der Autor stellt die unterschiedlichen Arten von Links dar und zeigt, in welchen Fällen schon das Setzen illegal ist. Dabei berücksichtigt er juristische, technische und wirtschaftliche Aspekte.
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Literaturverzeichnis
Einleitung
1. Teil: Technische Erläuterungen zu "Hyperlinks"
I. Was ist ein Hyperlink?
1. Wo findet man Hyperlinks?
2. Wie sehen Hyperlinks aus?
3. Wie erstellt man Hyperlinks?
II. Verschiedene Arten von Hyperlinks
1. Interne / externe Links
a) Interne Links
b) externe (Homepage- und Deep-) Links
2. Inline- /HREF- Links
a) Inline- Links
b) HREF-Links
aa) Noframe-Links
bb) Frame-Links2. Teil: Wirtschaftliche Relevanz von Hyperlinks
I. Kommerzielle Aspekte des Urheber- und Wettbewerbsrechts
II. Kommerzielle Aspekte des Internets
1. Wachstum des Netzes und der Nutzerzahl
2. Entwicklung in den Werbe- und Marketingstrategien
II. Kommerzielle Aspekte von Hyperlinks
1. Notwendigkeit von Hyperlinks
2. Vorteile und daraus resultierende Nachteile
a) Kostenersparnis / Einnahmeverluste
b) Besserstellung / Rufschädigung
c) Arbeitsersparnis / fehlende Anerkennung3. Teil: Urheberrechtliche Einordnung
I. Kollisionsrechtliche Vorfragen
I. Anwendbares Recht
a) Schutzlandprinzip
b) Alternative Prinzipien
c) modifiziertes Schutzlandprinzip
d) Ergebnis
2. Persönlicher Geltungsbereich des UrhG
a) Inländer
b) Ausländer
aa) Erscheinen beim elektronischen Publizieren
bb) Elektronisches Publizieren im WWW
II. Schutzfähigkeit
1. Websites und Webseiten( elementen)
a) Webseitenelemente
b ) Webseiten
c) Websites
d) Ergebnis
2. Erscheinungsform der Links
III. Verletzungshandlung
1. Verwertungsrechte
a) Vervielfaltigungsrecht
aa) Erscheinungsform
bb) Websites und Webseiten(elemente)
(1.) Links zu rechtmäßigen Inhalten
(a) HREF-Links
(aa) Verletzungshandlung des Linksetzers
(bb) Verletzungshandlung durch den Nutzer
((1.)) Qualifizierung temporäre Kopien
((2.)) Schranken
((3.)) Zustimmung des Rechteinhabers
(( a)) Homepage-Links
((b)) Deep-Links
(( c)) Frame-Links
((d)) Zustimmungsvorbehalt
(cc) Mittelbare Verletzungshandlung des Linksetzers
((1.) ) Haftungsbeschränkung
((2.)) Kausalität
((3.) ) Verhinderungsmöglichkeit
((4.)) Zumutbarkeit
((a)) Grundsätze der Pressehaftung
((b)) Rechtliche Grobprüfung
(b) Inline-Links
(aa) Schranken
(bb) Zustirnrnung
(2.) Links zu rechtswidrigen Inhalten
(a) HREF-Links
(aa) Verletzungshandlung des Nutzers
(bb) Mittelbare Verletzungshandlung des Linksetzers
((1.)) Kausalität
((2.)) Zumutbarkeit der Verhinderung
(b) Inline-Links
(3.) Download-Links
(a) Verletzungshandlung des Nutzers
(aa) Zustimmung
(bb) Schranken
(b) Mittelbare Verletzungshandlung des Linksetzers
cc) Zusarnrnenfassung
b ) Verbreitungsrecht
aa) Zukünftige Tendenzen auf internationaler und nationaler Ebene
bb) Geltendes Recht
c) Senderecht
d) Unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe
aa) HREF-Links
bb) Inline-Links
( 1.) Zustirnrnung
(2.) Schranken
(a) Anwendbarkeit
(b) Voraussetzungen
e) Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung
aa) HREF-Links
(1.) Deep-Link
(a) Veröffentlichung
(b ) Verwertung
(aa) Vervielfältigung
(bb) Öffentliche Wiedergabe
(2.) Frame-Links
(a) Vervielfältigung
(b) Öffentliche Wiedergabe
bb) Inline-Link
(1.) Vervielfaltigung
(2.) Öffentliche Wiedergabe
cc) Datenbankwerke und Computerprogramme
2. Urheberpersönlichkeitsrecht
a) Recht auf Anerkennung der Urheberschaft
aa) Abwehr fremder Angriffe auf die Urheberschaft
(1.) Einwilligung in Nichtnennung
(2.) Inline-Links
(3.) Frame-Links
(4.) Deep-Links
bb) Recht auf Bestimmung der Urheberbezeichnung
b) Recht auf Wahrung der Werkintegrität
aa) Vorliegen einer Entstellung oder sonstigen Beeinträchtigung
bb) Eignung zur Interessengefährdung
cc) Interessenabwägung4. Teil: Wettbewerbsrechtliche Einordnung
I. Anwendbarkeit des UWG
1. Kollisionsrechtliche Vorfragen
a) Ansätze zur Bestimmung des Marktortes
aa) Sprache der Webseiten
bb) Gegenstand der Werbung
cc) Zahlungsmittel
dd) Länderspezifische Sondereinrichtungen
ee ) Angebotsbeschränkungen
ff) Top-Level-Domain
gg) Umfang der Marktbeeinflussung
hh) Marktbedeutung
ii) Begleitumstände
b) Zusammenfassende Beurteilung
2. Herkunftslandprinzip
3. Geschäftlicher Verkehr und Wettbewerbszweck
4. Verhältnis zum Urheberrecht
II. Verletzungshandlung
1. Ausbeuten fremder Leistung (§ 1 UWG)
a) Schutzwürdigkeit
b) Unlauterkeitskriterien
2. Rufausbeutung durch Anlehnung (§ 1 UWG)
a) Versteckte Anlehnung
aa) Besonderer Ruf
bb) Rufübertragung
cc) Unlauterkeitskriterien
b) Offene Anlehnung
aa) Virtual Malls
bb) Unternehmenspräsentation
cc) Online-Dienste
3. Vergleichende Werbung (§ 2 UWG)
4. Behinderung (§ 1 UWG)
5. Trennungsgebot (§§ 1,3 UWG und § 10 IV MDStV)
a) Maßgebliche Vorschriften
b) Anforderungen
6. Irreführung (§ 3 UWG)
a) Verbraucherleitbild
b) Durchschnittlicher Internetnutzer
c) Irreführung durch Bezugnahme
d) Irreführung durch Übernahme fremder Angebote
7. Anschwärzung (§ 14 UWG)
8. Geschäftliche Verleumdung (§ 15 UWG)5. Teil Resümee
I. Rechtliche Zusammenfassung
II. Interessenabwägung
III. Verhinderungs- und Schutzmöglichkeiten
1. Schutz des Linksetzers
2. Schutz gegen unerwünschtes Linking
3. Technische Schutzmäglichkeiten für Urheber
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