Foto- und Bildrecht

Foto- und Bildrecht
284 Seiten.
Nr. 04904
Das Foto- und Bildrecht spielt in der täglichen Presse-, Verlags- und Agenturpraxis eine immer größere Rolle. Das Werk behandelt auf neuestem Stand praxisnah alle Arten von Personen- und Sachaufnahmen, sowohl Stand- wie Bewegtbildaufnahmen. Im Mittelpunkt stehen Bildbeschaffung, Veröffentlichung von Fotos, Folgen der rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos und Rechtsfragen zwischen Fotografen und Verwertern. Berücksichtigt werden dabei die Einholung der Rechte von Agenturen, Lizenzierungsgeschäfte sowie das Recht am eigenen Bild.
Die besonders schnelle Rechtsentwicklung, die sich parallel zum rasanten technischen Fortschritt vollzieht, wird hier präzise und konzentriert dargestellt. Die jüngsten Änderungen des Urhebergesetzes sind ebenso erläutert wie die wichtige neue höchstrichterliche Rechtsprechung (z. B. das Urteil »Luftbildaufnahmen« des BGH). Das Handbuch geht auch auf Gesetzgebungsinitiativen ein, die den Persönlichkeitsschutz im Hinblick auf heimliche Aufnahmen mit Kameras im Kleinstformat verbessern sollen.
Der Anhang bringt Honorarempfehlungen, Adressen sowie Auszüge aus dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) und dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).-
Vorwort
LiteraturverzeichnisI. Bildbeschaffung
1. Herstellung von Aufnahmen von Sachen
a) Eigentum
b) Hausrecht
c) Privatsphäre
d) Videoüberwachung
e) Gesetzliche Fotografierverbote
aa) Gerichtsverhandlungen, Aufnahmen in Gerichtsgebäuden, Strafvollzugsanstalten und Behörden
bb) Militärische Anlagen und Wehrmittel
cc) Luftaufnahmen
f) Zutrittsrechte
aa) Grundsätze
bb) Anspruch nach dem Landespressegesetz
cc) Anspruch nach demVersammlungsgesetz
dd) Kurzberichterstattungsrecht2. Herstellung von Personenfotos
3. Erwerb von Fotos
a) Erwerb vom Fotografen
b) Erwerb von Agenturen
c) Verwertungsgesellschaften, insb.VG Bild-KunstII. Veröffentlichung von Fotos
1. Veröffentlichung von Sachfotos
a) Privatsphäre und Eigentumsschutz
b) Urheberrechtliche Beschränkungen
aa) Geschützte Werke
bb) Schranken des Urheberrechts
c) Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen und sonstige gewerbliche Schutzrechte2. Veröffentlichung von Personenfotos
a) Begriff des Bildnisses
b) Erkennbarkeit
c) Einwilligung
aa) Stillschweigende Einwilligung
bb) Ausdrückliche Einwilligung
cc) Beweislast/Sorgfaltspflicht
dd) Reichweite der Einwilligung
ee) Widerruf der Einwilligung
ff) Anfechtung wegen arg!j.stigerTäuschung
d) Die Ausnahmen des § 23 Abs. 1 KUG
aa) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte/ Personen der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG)
(1) Absolute Personen der Zeitgeschichte
(2) Relative Personen der Zeitgeschichte
bb) Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstiger Öffentlichkeit (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG)
cc) Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
dd) Bildnisse im Interesse der Kunst (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG)
e) Berechtigte Interessen im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG
aa) Kommerzielle Nutzung/Werbung
bb) Privatsphäre
cc) Intimsphäre
dd) Herabsetzung, Zurschaustellung,Verächtlichmachung oder Anprangerung des Abgebildeten
ee) Personengefährdung
ff) Fotomontagen
f) Aufnahmen im öffentlichen InteresseIII. Rechtsfolgen der rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos
1. Kein generelles Verwertungsverbot
2. Hausverbote
3. Unterlassung
4. Zahlungsansprüche
a) Geldentschädigung
b) Fiktive Lizenzgebühren
c) Materieller Schadensersatz in sonstigen Fällen
d) Verhältnis der Zahlungsansprüche zueinander5. Gegendarstellung und Richtigstellung
6. Hilfsansprüche und sonstige Ansprüche
a) Auskunftsanspruch
b) Beseitigungsanspruch
c) Vernichtungs- und Herausgabeanspruch7. Strafrechtliche Konsequenzen (§ 33 KUG/ §§ 106ff. UrhG)
8. Notwehrrecht des Abgebildeten
IV. Rechtsfragen zwischen Fotografen und Verwertern (Agenturen, Verlage etc.)
1. Vertragliche Beziehungen
a) Auftragserteilung und Vertragsschluss
b) Auftragserfüllung und Bezahlung
c) Inhaltliche Gestaltung von Fotoverträgen
aa) Rechtseinräumung
bb) Unwirksamkeit der Rechtseinräumung bei unbekannter Nutzungsart
cc) Honorarhöhe
dd) Sperrfristen und Exklusivität
ee) Eigentum am Fotomaterial
ff) Rückrufsrechte des Urhebers
(1) Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG)
(2) Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung (§ 42 UrhG)
(3) Rückrufsrecht wegen Unternehmensveräußerung (§ 34 Abs. 3 UrhG)
gg) Haftung bei Vertragsverstößen
hh) Allgemeine Geschäftsbedingungen
d) Rechtsfolgen bei Vertragsstörungen
aa) Schadenersatz bei verspäteter Rückgabe von Fotos
bb) Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung von Fotomaterial
cc) Sonderfall: Unverlangt übersandte Fotos
dd) Laborhaftung2. Das Urheberrecht
a) Fotos als urheberrechtlich geschützte Werke
aa) Unterscheidung: Lichtbildwerke und Lichtbilder
bb) Bedeutung der Unterscheidung
b) Filme als urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 Abs. 1 Nr.6 UrhG)
c) Verwertungsrechte des Urhebers (§§ 15ff. UrhG)
aa) Allgemeines Verwertungsrecht (§ 15 UrhG)
bb) Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)
cc) Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)
dd) Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)
ee) Vortrags- und Aufführungsrecht (§ 19 UrhG)
ff) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)
gg) Senderechte (§§ 20ff. UrhG)
d) Urheberpersönlichkeitsrechte
aa) Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)
bb) Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG)
cc) Entstellung des Werks (§ 14 UrhG)
dd) Bearbeitungen und Umgestaltungen (§ 23 UrhG)
ee) Freie Benutzung (§ 24 UrhG)
e) Schranken des Urheberrechts
aa) Sonderstellung von Gerichten und Behörden (§ 45 UrhG)
bb) Sonderstellung bei Kirchen- und Schulgebrauch (§ 46 UrhG)
cc) Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG)
dd) Bildzitate (§ 51 UrhG)
ee) Privatgebrauch (§ 53 UrhG)
ff) Werbung für öffentlich zugängliche Werke (§ 58 UrhG)
gg) Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken (§§ 57,59 UrhG)
hh) Bildnisse (§ 60 UrhG)
f) Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen (§ 43 UrhG)
g) Miturheberschaft (§ 8 UrhG)
h) Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen (§ 97ff. UrhG)
aa) Unterlassung (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG)
bb) Beseitigung (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG)
cc) Auskunft und Rechnungslegung (§ 97 Abs. 1 Satz 2, § 101a UrhG)
dd) Schadenersatz (§ 97 Abs. 1 UrhG)
(1) Verletzerzuschlag
(2) Fehlende Urheberbenennung
ee) Immaterieller Schadenersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG)
ff) Prüfschema Schadenersatz
gg) Ansprüche aus anderen Vorschriften (§ 97 Abs. 3 UrhG)
hh) Herausgabe/Vernichtung (§ 98 UrhG)
ii) Urteilsveröffentlichung (§ 103 UrhG)
jj) Strafrechtliche Konsequenzen (§§ 106ff. UrhG)Anhang:
1. Honorarempfehlungen
a) MFM
b) VG Bild-Kunst
2. Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)
3. Urheberrechtsgesetz (UrhG)
4. AdressenSachregister
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