Filmrecht für Drehbuchautoren
Filmrecht für Drehbuchautoren
118 Seiten.
Nr. 12070
Ist meine Idee geschützt? Welche Rechte habe ich als Urheber des Drehbuchs? Kann ich über real existierende Personen schreiben? Darf der Produzent andere Autoren an mein Buch setzen? Was ist ein Optionsvertrag? Was folgt aus dem neuen Urheberrecht für mich?
Bei der Ausübung ihrer kreativen Tätigkeit werden Drehbuchautoren immer auch mit Rechtsfragen konfrontiert. Meist bleiben diese unbeantwortet. Zu oft unterschreiben Autoren die von Produzenten vorgelegten Vereinbarungen praktisch ungelesen, weil sie das seitenlange Kleingedruckte nicht verstehen.
Heidrun Huber beantwortet knapp und verständlich die wichtigsten urheber- und vertragsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Drehbuchs – angefangen von der Idee über das Exposee, das Treatment bis hin zum drehfertigen Buch. Sie gibt Tipps zu Vertragsverhandlungen und Informationen zu den derzeit üblichen Vertragsbedingungen.- Vorwort
- Ist meine Idee geschützt?
- Wie mache ich aus meiner Idee ein schutzfähiges Werk?
- Wie entsteht Urheberrechtsschutz?
- Wie weit reicht der Schutz von Exposee, Treatment und Drehbuch?
Schutzumfang bei einem fiktiven Stoff
Schutzumfang bei einem dokumentarischen Stoff
Können einzelne Teile geschützt sein? - Formatschutz
Showformate
Serienformate - Was ist Inhalt meines Urheberrechts als Autor?
Die Urheberpersönlichkeitsrechte
Nennungsrecht, Entstellungsverbot
Die Verwertungsrechte - Ihr Kapital
Inhaber der Verwertungsrechte ist der Urheber, Einräumung von Nutzungsrechten, Angemessene Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten
Was tun bei Rechtsverletzungen? - Wie werden Rechte übertragen?
Rechteübertragung durch schriftlichen Vertrag
Rechteübertragung ohne schriftlichen Vertrag - Adaption einer Erzählung oder eines Romans
- Zitatrecht
- Public domain (Gemeingut)
Was bedeutet »public domain« oder (zu Deutsch) »Gemeingut«?
Sind die Inhalte historischer oder religiöser Ereignisse geschützt?
Bestehen Rechte an historischen Persönlichkeiten?
Wer hat die Rechte an realem Geschehen? - Schreiben über real existierende Persönlichkeiten
Das Recht am eigenen Bild
Personen der Zeitgeschichte
Wie weit darf ich gehen?
Filmsatire, Comedy, Doku-Drama, Die Haftung bei Rechtsverletzungen - Arbeit im Autorenteam
- Titelschutz
- Verträge
Optionsvertrag
Was bedeutet »einfache Option«?, Was bedeutet »qualifizierte Option«? Exposeevertrag
Gegenstand des Vertrages, Vergütung, Fälligkeit der Vergütung, Zeitpunkt der Rechteübertragung, Umfang der Rechteübertragung, Weiterentwicklung Ihres Stoffes, Nachbesserung, Abnahme, Fassungsbegrenzung, Garantien, Namensnennung, Exposeevertrag für ein Serienformat Treatmentvertrag
Gegenstand des Vertrages, Vergütung, Fälligkeit der Vergütung, Namensnennung Drehbuchvertrag
Gegenstand des Drehbuchvertrages, Vergütung bei Fernsehproduktionen, Vergütung bei Kinofilmen, Fälligkeit der Vergütung, Zeitpunkt der Rechteübertragung, Umfang der Rechteübertragung, Fassungsbegrenzungen, Nachbesserung, Abnahme, Namensnennung - Einzelfragen zu den Verträgen
Der Drehbuchvertrag ist zwar von mir, nicht aber vom Produzenten unterzeichnet. Ist der Vertrag trotzdem wirksam?
Ist es üblich, dass ich 50% meines Honorars erst am ersten Drehtag erhalte?
Der Produzent nimmt mein Buch nicht ab und begründet dies damit, dass er nicht glücklich mit dem Drehbuch ist. Reicht diese Begründung aus?
Muss ich dem Produzenten mitteilen, dass ich aus anderen Werken zitiert oder Teile übernommen habe?
Mein Drehbuch liegt seit Jahren beim Produzenten in der Schublade. Kann ich meine Rechte zurückrufen? - Das neue Urheberrecht
Das neue Urhebervertragsrecht
Anspruch auf angemessene Vergütung, Bestseller-Paragraf gestärkt
Das neue Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter Korb I)
Ankündigung einer weiteren Urheberrechtsnovelle (so genannter Korb II) - Wichtig für jeden Autor - Mitgliedschaft bei der VG-Wort
- Anhang
Endnoten
Rechteübertragung
Literaturempfehlungen
Sachregister
Dank
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